Gegenanzeigen bezeichnen Umstände, die gegen den Einsatz der Arbeit mit dem Unterbewusstsein (z.B. Hypnose, systemisch- energetisches Coaching) sprechen, da in ihrer Folge eine Schädigung des Klienten zu erwarten ist. 
Ich führe keine Hypnose durch bei:- akuten, schweren Psychosen
 - Thrombose
 - kürzlich vorgefallenem Herzinfarkt oder Schlaganfall
 
Unter folgenden Umständen wende ich Hypnose nur nach Rücksprache und mit Begleitung eines behandelnden Arztes an:- Psychosen, wahnhafte Störungen, Schizophrenie
 - Epilepsie und ähnlichen Anfallserkrankungen
 - Erkrankungen des zentralen Nervensystems
 - Einnahme von Psychopharmaka
 - Menschen mit geistiger Behinderung
 - Persönlichkeitsstörungen
 - Herzerkrankungen (Rücksprache mit Facharzt)
 - Suchterkrankungen (Drogenabhängigkeit, Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit)
 - Schwangerschaft