Gegenanzeigen bezeichnen Umstände, die gegen den Einsatz der Arbeit mit dem Unterbewusstsein (z.B. Hypnose, systemisch- energetisches Coaching) sprechen, da in ihrer Folge eine Schädigung des Klienten zu erwarten ist.
Ich führe keine Hypnose durch bei:- akuten, schweren Psychosen
- Thrombose
- kürzlich vorgefallenem Herzinfarkt oder Schlaganfall
Unter folgenden Umständen wende ich Hypnose nur nach Rücksprache und mit Begleitung eines behandelnden Arztes an:- Psychosen, wahnhafte Störungen, Schizophrenie
- Epilepsie und ähnlichen Anfallserkrankungen
- Erkrankungen des zentralen Nervensystems
- Einnahme von Psychopharmaka
- Menschen mit geistiger Behinderung
- Persönlichkeitsstörungen
- Herzerkrankungen (Rücksprache mit Facharzt)
- Suchterkrankungen (Drogenabhängigkeit, Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit)
- Schwangerschaft